Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert den Start des neuen Organspenderegisters als unzureichend. „Der Start des Organspenderegisters ist halbherzig. Denn Bund und Länder verhindern eine bürgernahe Abgabe der digitalen Erklärung zur Organspende“, erklärte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag in Dortmund. In keinem Passamt Deutschlands stehe ein datenschutzsicherer Terminal. „Damit haben Bürgerinnen und Bürger nicht die Möglichkeit, ihre Entscheidung für oder gegen die Organspende direkt vor Ort in das Register einzutragen.“
Das Organspenderegister im Internet geht ab Montag (18.3.) schrittweise an den Start. Dann soll es laut Bundesgesundheitsministerium möglich sein, unter www.organspende-register.de zu hinterlegen, ob man bereit ist, Organe oder Gewebe zu spenden. Bis zum 1. Juli sollen den Angaben nach die Entnahmekrankenhäuser die Erklärungen zur Organspende abrufen können.
Für die Registrierung ist anfangs ein Ausweisdokument mit der sogenannten eID-Funktion (elektronische Identität) nötig. Im dritten Quartal dieses Jahres soll auch die Erklärung dann mittels GesundheitsID, etwa über die App der Krankenkasse, möglich werden. Bis zum 1. Januar 2025 sollen schließlich alle behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen an das neue Onlineregister angebunden sein.
Brysch kritisierte, dass die Menschen ihre Eintragung in das Organspenderegister derzeit nur selbst digital hinterlegen können. Zwar blieben die bisherigen einfachen Wege der Willensbekundung bestehen. Weder der Vermerk in der Patientenverfügung, noch der Papierausweis verliere an Gültigkeit. „Internet Unerfahrene sind jedoch von dem zusätzlichen digitalen Angebot ausgeschlossen“, bemängelte Brysch. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Amtschefs der Länder müssten innerhalb eines Jahres für die Anbindung an die Passämter sorgen.