Die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende hält der Präsident der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, für verfassungswidrig. Grundsätzlich sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen eine Körperverletzung, sagte Brysch der „Augsburger Allgemeinen“ (Montag). „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu.“
In den Ländern Europas, in denen es deutlich mehr Organspender gebe als in Deutschland, hätten erst organisatorische und strukturelle Maßnahmen zu steigenden Organspende-Zahlen geführt, sagte Brysch. „Deshalb braucht es jetzt finanzielle Anreize für Krankenhäuser, ein effizientes Transplantations-Netzwerk, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren im Umgang mit Angehörigen“, sagte der Patientenschützer.
Zudem sollten die Bundesländer unverzüglich dafür sorgen, dass die gesetzlich geforderte Anbindung der Pass- und Ausweisstellen an das Organspenderegister funktioniere. Dort hätten sich bis Ende Mai rund 120.000 Menschen als Organspender eintragen lassen.