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Patientenschützer Brysch warnt vor Engpässen beim Notdienst

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz befürchtet nach Silvester massive Einschränkung in der notärztlichen Versorgung am Abend und an den Wochenenden. In verschiedenen Bundesländern liefen die Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den sogenannten Poolärztinnen und -ärzten in den Notdienstpraxen oder beim fahrenden Bereitschaftsdienst zum Jahresende aus, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Sonntag in Dortmund. Damit zeichne sich eine bundesweite Überlastung der Rettungsdienste und Notaufnahmen in den Krankenhäusern ab, von der einmal mehr immobile und pflegebedürftige Menschen in ländlichen Gebieten betroffen wären, warnte er.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Das hatte im Oktober entschieden, dass Poolärzte im ärztlichen Notdienst sozialversicherungspflichtig sind (AZ: B 12 R 9/21 R). Bisher galten sie als selbstständig. Als Folge haben etwa die Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein, in Niedersachsen oder Baden-Württemberg zum 31. Dezember die Verträge mit den Poolärzten gekündigt. Ab Januar kommen dort nur noch niedergelassene Ärzte für den Notdienst in Frage.

„Niedergelassene Kassenärztinnen und Kassenärzte müssen grundsätzlich beim Bereitschaftsdienst mitmachen“, erklärte Brysch. Doch ein ein Teil der Vertragsärzte habe sich bislang davon durch Zahlungen „freigekauft“. Deutschlandweit gebe es mittlerweile Bereitschaftspraxen, in denen freiberufliche Poolärzte im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen arbeiteten. Je nach Bundesland können laut Brysch nun durch das Urteil des Bundessozialgerichts bis zur Hälfte der Bereitschaftsärzte von Vertragskündigungen betroffen sein. In Schleswig-Holstein wurden laut Kassenärztlicher Vereinigung 400 gekündigt.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz forderte von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und den Ministerien der Länder zu handeln. „Es gilt, die Dienstaufsicht gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen zum Wohl der Kranken ernst zunehmen“, erklärte Brysch. „Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag der Ärztevereinigung muss dringend wiederhergestellt werden.“ Ansonsten müssten Kassenärzte, die beim Bereitschaftsdienst weiterhin nicht mitmachen wollen, stärker zur Kasse gebeten werden. „So kann der Mehraufwand für die Poolärzte finanziert werden.“