Die rot-grünen Regierungsfraktionen in Niedersachsen wollen ein eigenes Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen. Am Mittwoch debattierte das Landtagsplenum erstmals über den Antrag. Darin heißt es unter anderem: „Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung hat höchste Priorität. Es ist von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass Kinder in einer sicheren und unterstützenden Umgebung aufwachsen können.“
Sozialminister Andreas Philippi (SPD) sagte, das Land dürfe nicht nachlassen, wirksame Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, damit sexueller Missbrauch und häusliche Gewalt mit Kindern als Opfer besser aufgedeckt würden. Ein eigenes Gesetz könne im Land den Kinderschutz auf eine neue Ebene bringen, betonte Philippi: „Lassen Sie uns alle gemeinsam ein Zeichen setzen zum Wohle unserer Kinder.“
Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes seien im Jahr 2023 insgesamt 17.168 Kinder unter 14 Jahren als Opfer von sexuellem Missbrauch polizeilich bekannt geworden, ergänzte der Minister. Weitere 1.211 waren Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. „Diese Taten sind abscheulich! Die Dunkelziffer sexueller Gewalttaten wird vermutlich noch um ein Vielfaches höher liegen“, sagte Philippi.
Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen begrüßte den Vorstoß der Fraktionen. Ihr Vorsitzender Gerhard Tepe sagte, der Antrag sei „ein richtiger Schritt für den Kinderschutz in Niedersachsen“. Er könne als Blaupause für andere Bundesländer dienen. „Wir brauchen dringend ein Landeskinderschutzgesetz und die finanzielle Absicherung der Kinderschutzzentren und Beratungsangebote für Kinder und Familien“, betonte Tepe, Caritas-Direktor in Vechta.
Der Entschließungsantrag umfasst weitreichende Maßnahmen, die eine langfristige Finanzierung und strukturelle Unterstützung der Kinderschutzzentren und Beratungsangebote sichern sollen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle für Kinderschutz, die Schulen, Kindertagesstätten, freie Träger der Jugendhilfe und Jugendverbände bei der Etablierung und Weiterentwicklung von Schutzkonzepten unterstützt. Zudem wird angestrebt, die Beteiligungsrechte von Kindern in der niedersächsischen Verfassung zu verankern.