Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB) umfasst die Abtreibungsgesetzgebung. Er regelt nach derzeit gültiger Fassung, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist, aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei bleibt, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Zwischen Beratung und Eingriff müssen mindestens drei Tage vergehen.
Nicht rechtswidrig ist ein Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. Um den in den 1990er Jahren erzielten Kompromiss wurde lange gerungen.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfahl im vergangenen Jahr eine Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung. Danach setzt sich das Gremium für eine legale Abtreibung bis zur zwölften Woche ein. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf wurde in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr abgestimmt. Die evangelische Kirche spricht sich ebenfalls für ein abgestuftes Schutzkonzept aus, die katholische Kirche hingegen für die Beibehaltung der jetzigen Regelung.