In einem Buch stellte Pfarrer Fernando Maria Cornet die Legitimität von Papst Franziskus in Frage. Jetzt wurde er dafür kirchenrechtlich verurteilt – von höchster Stelle und mit der Höchststrafe.
Nach der Veröffentlichung eines papstkritischen Buchs wurde ein italienisch-argentinischer Priester wegen Schismas verurteilt. Das Urteil über Fernando Maria Cornet wurde vom Papst persönlich gefällt, teilte die italienische Erzdiözese Sassari am Mittwoch mit, wo der Priester Pfarrer war. Cornet wird aus dem Klerikerstand entlassen. Das bedeutet, dass er nicht mehr als Kleriker gilt, keine priesterlichen Dienste mehr ausüben darf und alle kirchlichen Ämter verliert. Die Priesterweihe selbst ist unverlierbar. Da der Papst das Urteil selbst gefällt hat, sind keine Rechtsmittel dagegen möglich.
Cornet hatte im vergangenen Jahr das Buch “Habemus antipapam?” (“Haben wir einen Gegenpapst?”) veröffentlicht. Darin stellte er die Wirksamkeit des Rücktritts von Papst Benedikt XVI. (2005 bis 2013, gestorben 2022) in Frage und damit die Legitimität von Papst Franziskus. Cornet wurde 1992 in Argentinien zum Priester geweiht und ist seit 1999 in Italien. In Rom absolvierte der Kirchenhistoriker ein Aufbaustudium in Patristik. Seit 2011 war er in der Erzdiözese Sassari in Sardinien tätig, zuletzt als Pfarrer von San Donato.
Ein Schisma ist die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche, insbesondere katholischen Bischöfen. Wer sich des Schismas schuldig macht, zieht sich mit der Tat die Exkommunikation zu. Exkommunizierte dürfen unter anderem keine Sakramente feiern und empfangen sowie keine priesterlichen Dienste oder Kirchenämter ausüben.
Neben der Exkommunikation sind noch weitere Strafen möglich, wie in diesem Fall die strafweise Entlassung aus dem Klerikerstand. Das zuständige Gericht bei schweren Straftaten gegen den Glauben ist beim Schisma grundsätzlich das vatikanische Glaubensdikasterium. In besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fällen wie bei Cornet kann das Dikasterium dem Papst die Entscheidung direkt vorlegen. Der Papst entscheidet dann selbst und endgültig.