Pakistan will ab 1. November Hunderttausende illegal eingereiste Migranten nach Afghanistan zurückschicken. Dazu sollen “Auffangzentren” eingerichtet werden, in denen die Einwanderer festgehalten werden, kündigte Innenminister Sarfraz Bugti laut pakistanischen Medienberichten (Freitag) an. “Sie werden mit Medizin und Nahrungsmitteln versorgt. Kinder, Frauen und Ältere werden mit besonderem Respekt behandelt. Aber gleichzeitig werden wir nach dem 1. November keine Kompromisse in Bezug auf illegale Einwanderer eingehen”, betonte Bugti. Die Abschiebungen würden “in Phasen” erfolgen.
Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und die Internationale Organisation für Migration (IOM) warnten in einer gemeinsamen Erklärung vor schwerwiegende Auswirkungen. Inmitten einer humanitären Krise stehe Afghanistan derzeit vor mehreren Menschenrechtsproblemen, insbesondere für Frauen und Mädchen. “Die erzwungene Rückführung afghanischer Staatsangehöriger kann zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen, einschließlich der Trennung von Familien und der Abschiebung von Minderjährigen”, so die UN-Organisationen.
Mit der bevorstehenden Massenausweisung will Pakistan laut politischen Beobachtern die stark gestiegene Kriminalität im Land sowie einen eskalierenden islamistischen Terrorismus eindämmen. Darüber hinaus befinde sich Pakistan in einer schweren Wirtschaftskrise, die in der Bevölkerung die Stimmung gegen afghanische Geflüchtete anheize. Mit einem Überbrückungsdarlehen des Internationalen Währungsfonds IWF in Höhe von drei Milliarden Euro konnte Pakistan Ende Juni eine Staatspleite verhindern.
Pakistan ist nach UN-Angaben eines der größten Flüchtlingsaufnahmeländer der Welt. Seit Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 sind Schätzungen zufolge mehr als 600.000 Menschen ins benachbarte Pakistan ausgewandert. Damit sei die Gesamtzahl aller im Land befindlichen Afghanen auf 3,7 Millionen gestiegen. Pakistans Regierung veranschlagt die Zahl der afghanischen Geflohenen auf 4,4 Millionen, von denen nur 1,4 Millionen über die notwendigen Dokumente für einen legalen Aufenthalt verfügten.