Im Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall will das Oberverwaltungsgericht Münster morgen (Montag) die Entscheidung verkünden. Dabei geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Zudem geht es in dem Berufungsverfahren um die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ sowie die Einordnung der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall.
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