Artikel teilen:

Behrens begrüßt OVG-Urteile zu Wettbüros

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) begrüßt die Stärkung des gesetzlichen Mindestabstands von Wettbüros zu Schulen durch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Das Gericht in Lüneburg hatte am Dienstag zwei Klagen auf Erlaubnis einer Wettvermittlungsstelle in der Nähe einer Grundschule in Hannover abgelehnt. Dadurch werde der Schutz von spielsüchtigen und spielsuchtgefährdeten Menschen sowie von Kindern und Jugendlichen gestärkt, sagte Behrens am Mittwoch. „Das ist ein wichtiges Signal!“

Geklagt hatten eine Wettveranstalterin und die Betreiberin einer Wettvermittlungsstelle. Das Geschäft der Klägerinnen halte die im niedersächsischen Glücksspielgesetz vorgeschriebene Entfernung von 200 Metern zu Schulen, Jugendzentren und Suchthilfeeinrichtungen nicht ein, begründete das OVG die Urteile. Dass das Büro in den Vorjahren zeitweise geduldet worden sei, könne nicht dessen Legalisierung bewirken. Die mit der Abstandvorschrift verbundenen Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit und die europäische Dienst- und Niederlassungsfreiheit seien zugunsten der Suchtprävention gerechtfertigt.

Mit den Urteilen bestätigte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden.