Osnabrück hat als eine der ersten Städte bundesweit dem neuen Schiedsverfahren zur Rückgabe von NS-Raubgut zugestimmt. Das hat der Rat am 1. Juli in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien einstimmig beschlossen, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Damit verpflichtet die Stadt sich, das Urteil der rechtlich verbindlichen neuen Schiedsgerichtsbarkeit anzuerkennen. Das neue Schiedsgericht entscheidet in Streitfällen über die Rückgabe von städtischem Kulturgut, das während der Nazi-Zeit den jüdischen oder anderweitig verfolgten Besitzern gestohlen wurde.
Die neue Regelung tritt an die Stelle der bisherigen „Beratenden Kommission NS-Raubgut“, deren Empfehlungen rechtlich nicht bindend waren. Ziel der Reform ist es, die Rechte der Opfer weiter zu stärken und faire, gerechte sowie gerichtsfeste Lösungen bei Rückgabefragen zu ermöglichen. Sie ermöglicht Antragsberechtigten, einseitig die Schiedsgerichtsbarkeit anzurufen.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände hatten im März die Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit vereinbart. Der Deutsche Städtetag empfiehlt seinen Mitgliedsstädten, zeitnah entsprechende Ratsbeschlüsse zu fassen. Das Verfahren soll nach zehn ergangenen Schiedssprüchen oder spätestens nach drei Jahren evaluiert werden. Es geht zurück auf die Washingtoner Prinzipien von 1998 und die Gemeinsame Erklärung von 1999, mit denen sich Deutschland zur Aufarbeitung und Rückgabe von NS-Raubgut verpflichtet hat.