Der Gesetzentwurf für die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende soll noch vor der absehbar vorgezogenen Neuwahl im Bundestag beraten werden. Wie das Parlament mitteilte, hat der Gesundheitsausschuss entschieden, eine Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf anzusetzen. Ein Termin steht demnach aber noch nicht fest.
Organspende: Widerspruchsregelung schon lange in der Diskussion
Die Befürworter der Widerspruchsregelung hatten ihren Antrag im Sommer ins Parlament eingebracht. Sie wollen erreichen, dass künftig bei einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Bisher braucht es ausdrücklich die Erlaubnis der Spender oder von Angehörigen nach dem Tod, damit Organe für Transplantationen genutzt werden können. 2020 wurde im Bundestag schon einmal über die Widerspruchsregelung abgestimmt, damals gab es keine Mehrheit.
Für Gesetzesbeschlüsse bleibt dem Bundestag nicht mehr viel Zeit, wenn es wie geplant am 23. Februar zur früheren Neuwahl kommt. Aktuell ist vorgesehen, dass das Parlament bis dahin nur noch in zwei Wochen zu Plenarsitzungen in Berlin zusammenkommt.