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Organspende: Abgeordnete wollen neuen Anlauf für Widerspruchsregelung

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten will einen erneuten Versuch zur Durchsetzung der Widerspruchslösung bei der Organspende unternehmen. Das parteiübergreifende Bündnis stellte am Montag in Berlin einen Antrag vor, nachdem jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch zum Organspender würde, der dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Aktuell ist es andersherum: Potenzieller Organspender ist, wer selbst zu Lebzeiten oder wessen Angehörige nach dem Tod zustimmen.

„Wir sind schlicht und ergreifend nicht zufrieden mit den Zahlen, die uns vorliegen“, sagte die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar bei der Vorstellung des Gruppenantrags. In Deutschland warteten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation Ende vergangenen Jahres knapp 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Dem standen 2.900 Organspenden im Jahr 2023 gegenüber.

Dittmar stellte den Entwurf mit Abgeordneten von CDU, Grünen, FDP, CSU und Linken vor. 21 Parlamentarier und Parlamentarierinnen haben den Antrag bislang mitgezeichnet, darunter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein Amtsvorgänger Jens Spahn (CDU), die sich bereits 2020 für die Einführung der Widerspruchsregelung eingesetzt hatten.

Damals hatte der Bundestag mehrheitlich dagegen gestimmt. Stattdessen verabschiedete das Parlament vor vier Jahren eine Erweiterung der Zustimmungslösung, die regelmäßige Abfragen der Spendebereitschaft und die Einrichtung eines Online-Registers vorsah. Das Register ist in diesem März an den Start gegangen.

Die Ergebnisse reichen nach Ansicht der Gruppe aber nicht aus. Strukturell sei alles geändert, was man ändern kann, sagte Gitta Connemann (CDU). Dennoch würden zu wenige Organe gespendet. Nur die Widerspruchsregelung werde „die entscheidende Stelle sein für einen Mentalitätswechsel“.