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Oldenburger Synode spart auch bei Pfarrstellen

Die Corona-Pandemie hat die Einnahmen für die Kirche einbrechen lassen. Deshalb dürfen frei werdende Stellen erst nach einem halben Jahr wieder besetzt werden.

Während einer Predigt sollte man aufmerksam zuhören
Während einer Predigt sollte man aufmerksam zuhörenepd-bild / Jürgen Blume

Oldenburg. Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg hat den Haushalt für das kommende Jahr in erster Lesung mit einem Volumen von 100,1 Millionen Euro beschlossen. Um den Etat auszugleichen, müssen 4,7 Millionen Euro aus den Rücklagen entnommen werden, sagte Oberkirchenrätin Susanne Teichmanis vor dem erstmals digital tagenden Kirchenparlament. Außerdem seien gravierende Sparmaßnahmen nötig.

Die Corona-Pandemie habe die Einnahmen aus den Kirchensteuern einbrechen lassen, sagte Teichmanis. Viele Menschen seien in Kurzarbeit oder hätten ihre Arbeit verloren. Für die ersten drei Quartale des Jahres 2020 müsse von einem Rückgang von 6,6 Prozent ausgegangen werden. Aufgrund der jüngsten zusätzlichen Beschränkungen müsse im letzten Quartal des Jahres mit einem weiteren Einbruch gerechnet werden, der sich negativ auf das Gesamtjahresergebnis auswirken werde.

Sachkosten eingefroren

Belastet werde der Haushalt des kommenden Jahres auch durch den Beschluss, die Trägerschaft für die Jugendbildungsstätte “Blockhaus Ahlhorn” aufzugeben. Insgesamt entstünden daraus 2,66 Millionen Euro an Kosten, rechnete die Finanzexpertin vor. Darunter seien auch frühere Gehaltszahlungen für die 24 Beschäftigten und Kredite, die von der Landeskirche übernommen wurden und nun abgeschrieben werden müssten.

Um den Etat auszugleichen, verabschiedete die Synode einschneidende Kürzungen: Alle frei werdenden Stellen – auch die Pfarrstellen – dürfen erst nach einem halben Jahr wieder neu besetzt werden. Die Sachkosten wurden für die Gesamtkirche auf dem aktuellen Stand eingefroren. Zudem wurden die Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen gestrichen. Es dürfen nur noch absolut notwendige und nicht verschiebbare Maßnahmen bewilligt werden. (epd)