Für die Arbeit in Kirche, Diakonie und kirchlichen Einrichtungen unersetzbar: das christliche Profil. Foto: Tolmacho/CC
Ein Pfarrer, der kein Kirchenmitglied ist? Das geht natürlich nicht. Doch wie steht es etwa um eine Friedhofsmitarbeiterin oder einen Pfarramtssekretär? In der vergangenen Woche entschied der Europäische Gerichtshof: Wenn kirchliche Arbeitgeber von Stellenbewerbern die Kirchenmitgliedschaft verlangen, müssen sie eine gerichtliche Prüfung in Kauf nehmen. Wie und worauf wirkt sich das aus? Wann darf die Religionszugehörigkeit vorausgesetzt werden? Ein Titelkommentar von Jörg Antoine, Konsistorialpräsident der EKBO.