Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 ist wegen der anstehenden Erhöhung des Kindergeldes aktualisiert worden. Die Änderung betrifft die in der „Tabelle Zahlbeträge“ aufgeführten Beträge, die den nach Abzug des Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalt beziffern, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Montag mitteilte.
Den Zahlbeträgen, die in der am 29. Dezember veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle aufgeführt sind, lag zunächst ein Kindergeld von 250 Euro zugrunde. Das Kindergeld wird jedoch aufgrund des von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Steuerfortentwicklungsgesetzes ab Januar 2025 auf 255 Euro erhöht. Demgemäß musste die „Tabelle Zahlbeträge“ nun angepasst werden, wie das OLG erläuterte.
Die neue Düsseldorfer Tabelle tritt zum 1. Januar in Kraft. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis einschließlich fünf Jahre steigt nach Angaben des Gerichts um zwei Euro auf 482 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum elften Lebensjahr liegt er dann bei 554 statt bisher 551 Euro, für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren bei 649 (plus vier Euro). Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz um vier Euro auf 693 Euro.
Die Mindestwerte der Düsseldorfer Tabelle gelten für ein Nettoeinkommen ab 2.100 Euro. Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Tabelle gibt seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor. Sie selbst hat keine Gesetzeskraft und ist eine allgemeine Richtlinie, die von allen Oberlandesgerichten bundesweit bei der Berechnung des Kindesunterhalts benutzt wird.