Die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) will zur Bekämpfung von Machtmissbrauch an Universitäten Anlaufstellen für Betroffene einrichten und eine Novelle des Hochschulgesetzes ausarbeiten. Bislang sei das Disziplinarrecht in NRW nicht ausreichend, um Fehlverhalten zu ahnden, sagte sie am Dienstag in Düsseldorf. „Die Hochschulen müssen sichere Orte sein.“
Machtmissbrauch sei kein generelles Problem, sondern habe seinen Grund in individuellem menschlichen Versagen, betonte die Ministerin. An den Universitäten gebe es besondere Abhängigkeitsverhältnisse. Das Machtgefälle dürfe aber nicht einseitig ausgenutzt werden. So müsse verhindert werden, dass Lehrende die Forschungsergebnisse von Dritten ohne deren Zustimmung verwenden. Dies soll vor allem durch eine Betreuungsvereinbarung für Promotionen verhindert werden.
Zur Bekämpfung von Machtmissbrauch haben die Universitäten in NRW eine gemeinsame Selbstverpflichtung unterzeichnet. Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW und Rektor der Universität Münster, Johannes Wessels, erklärte, dass die Hochschulen bereits viel unternommen hätten, um ihre Beschäftigten zu sensibilisieren. Die vorbeugenden Maßnahmen aus individuellen Gesprächen, Workshops und Ernennung von Ombudspersonen müssten weiter verstärkt werden. Den von Machtmissbrauch Betroffenen müsse bekannt werden, an wen sie sich vertrauensvoll wenden könnten, betonte er.