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NRW: Weniger Bezieher von Hilfen für Blinde

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen, die Hilfen erhielten, rückläufig. Die Zahl der Gehörlosen mit Hilfebezug ist 2023 hingegen leicht gestiegen, wie das statistische Landesamt IT.NRW am Montag in Düsseldorf zum „Tag des weißen Stocks“ (15. Oktober) mitteilte.

Insgesamt haben im vergangenen Jahr 47.943 Menschen finanzielle Hilfen für Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose erhalten, dies bedeutet einen Rückgang um drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie die Statistiker erläuterten. Von ihnen erhielten 27.147 blinde Menschen in NRW sogenanntes Blindengeld. Dies waren 3,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Frauen und Mädchen waren mit einem Anteil von 57,8 Prozent in der Mehrheit.

Auch Menschen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist, können einen finanziellen Ausgleich beantragen, wie die Statistiker erläuterten. Hilfe für hochgradig Sehbehinderte bezogen 2023 demnach 8.398 Menschen. Auch hier gab es einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 5,2 Prozent. Knapp zwei Drittel dieser Bezieher waren Frauen (64,3 Prozent).

Eine Ursache für den Rückgang der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld und der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte dürfte in einer verbesserten augenärztlichen Versorgung liegen, hieß es.

Bei den Beziehern von Hilfen waren gehörlose Empfänger mit einem Anteil von 51,3 Prozent leicht in der Überzahl gegenüber Menschen mit einer Sehbehinderung. Insgesamt erhielten 13.133 Hörbehinderte diese Leistung, ein Anstieg von 1,1 Prozent gegenüber 2022.

Die Nettoausgaben für Hilfen für Blinde und Gehörlose lagen 2023 insgesamt bei 154,7 Millionen Euro, 1,1 Prozent weniger als 2022. Der größte Teil der Nettoausgaben (87,8 Prozent) entfiel mit 135,8 Millionen auf das Blindengeld, 4,5 Prozent auf die Hilfen für hochgradig Sehbehinderte (6,9 Millionen Euro) und 7,7 Prozent auf die Hilfen von Gehörlosen (11,9 Millionen Euro).

Das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen (GHBG) löste 1997 das Landesblindengeldgesetz ab. Die Leistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.