Nordrhein-Westfalen hat eine Initiative gegen Machtmissbrauch an Hochschulen gestartet. Die drei Landesrektorenkonferenzen der Universitäten, der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie der Kunst- und Musikhochschulen verpflichteten sich in einer gemeinsamen Erklärung auf Präventions- und Sanktionsmaßnahmen, wie das NRW-Wissenschaftsministerium am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Dieses kündigte zudem eine Gesetzesänderung an, um die Rahmenbedingungen für entschlossenes Vorgehen gegen Machtmissbrauch zu verbessern.
Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, Johannes Wessels, sagte, Machtmissbrauch in der Wissenschaft sei ein weit verbreitetes Problem. Verantwortlich dafür seien verschiedene Bedingungen, etwa das Abhängigkeitsverhältnis zwischen unterschiedlichen Statusgruppen. Dieses ergebe sich besonders daraus, dass eine Vielzahl von Funktionen, Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse bei den Professorinnen und Professoren gebündelt werde. Die Fälle reichten von willkürlicher Aufgabenverteilung von Vorgesetzten an Mitarbeitende bis zu Vorkommnissen von Nötigung, so der Rektor der Universität Münster.
“In der künstlerischen Lehre sind es vor allem Themen wie die Machtstrukturen im Einzelunterricht oder der Arbeit in Werkstätten”, sagte der Rektor der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf, Thomas Leander, für die Landesrektorenkonferenz der Kunst- und Musikhochschulen.
Die Hochschulen verpflichten sich den Angaben zufolge dazu, eine unabhängige Anlaufstelle für Opfer von Machtmissbrauch zu schaffen. Opfer sowie Zeuginnen und Zeugen würden ermutigt, sich zu melden. Beratungsstellen an den Hochschulen würden noch bekannter gemacht.
Weiter sollen die Rechte und Pflichten von Doktorandinnen und Doktoranden sowie deren Betreuerinnen und Betreuern durch Vereinbarungen festgeschrieben werden, wie es hieß. Die Hochschulgesetznovelle sehe vor, dass bei einer Promotion in der Regel eine Betreuungsvereinbarung verpflichtend werde. Promotionen würden künftig durch unterschiedliche Personen betreut und begutachtet.
“Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, durch die sich ausnahmslos alle Studierenden, alle Forschenden, alle Hochschulangehörigen unseres Landes sicher und respektiert fühlen können”, erklärte Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU). Das Arbeits- und Disziplinarrecht trägt laut Ministerium den Besonderheiten des Wissenschaftsbereich bei Fehlverhalten nicht immer Rechnung. Es solle daher durch ein Regelwerk flankiert werden, das auf Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis entsprechende Sanktionen bereitstelle.