Artikel teilen:

NRW-Städtetag fordert OGS-Gesetz

Der Städtetag von Nordrhein-Westfalen verlangt von der schwarz-grünen Landesregierung gesetzliche Standards für die wachsende Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder in sogenannten Offenen Ganztagsschulen (OGS). „Die vom Kabinett beschlossenen fachlichen Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs dürfen auf keinen Fall das letzte Wort gewesen sein. Das Land muss mit einem Ausführungsgesetz klare gesetzliche Grundlagen schaffen“, forderte der Vorsitzende des NRW-Städtetags, der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU), in der Essener „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, WAZ“ (Donnerstag).

Vom 1. August 2026 an haben bundesweit alle neuen Grundschüler einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Die Landesregierung hatte zuletzt das angekündigte Ausführungsgesetz zurückgestellt und lediglich „fachliche Grundlagen“ für den Nachmittagsbetrieb in den Grundschulen beschlossen. Auf Antrag der SPD-Fraktion findet am Freitag eine Sondersitzung im Schulausschuss des Landtags mit Schulministerin Dorothee Feller (CDU) statt.

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die in NRW die meisten Ganztagsangebote organisiert, reagierte am Mittwoch besorgt. Weiterhin werde es keinerlei Vorgaben hinsichtlich Raumausstattung, Personalschlüssel, Gruppengröße und der fachlichen Qualifizierung der Betreuerinnen und Betreuer geben, kritisierte Tim Rietzke vom Deutschen Roten Kreuz NRW für die Landesarbeitsgemeinschaft. Theoretisch könne eine ungelernte Aushilfskraft ohne weitere personelle Unterstützung 60 Kinder in einem fensterlosen Kellerraum der Schule betreuen, der Träger würde dennoch eine Betriebserlaubnis bekommen.

Auch die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe kritisiert die Regelungen als unzureichend. Hoffnungen auf bessere Rahmenbedingungen für einen qualitativ guten Ganztag seien damit hinfällig, hatte Kirsten Schwenke, Vorständin der Diakonie RWL, am vergangenen Montag in Düsseldorf erklärt. Das 2022 im NRW-Koalitionsvertrag von CDU und Grünen formulierte Ziel, Mindeststandards zu entwickeln, werde nicht umgesetzt. Pauschal erhielten dann alle am 1. August 2026 bestehenden außerunterrichtlichen Angebote an der Offenen Ganztagsschule (OGS) eine Betriebserlaubnis nach Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches VIII. Konkretere Aussagen zur künftigen Finanzierung würden nicht getroffen.

Mit dem im Jahr 2021 verabschiedeten „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ sind die Bundesländer aufgefordert, die Umsetzung des Rechtsanspruchs zu regeln. In NRW hatten das Schul- und das Familienministerium noch Ende vergangenen Jahres  einen ersten Referentenentwurf für ein Ausführungsgesetz für Januar 2024 angekündigt.