In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Menschen, die wegen Widerstands oder Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wurden, gestiegen. 2023 hätten die Gerichte in NRW insgesamt 2.832 Personen wegen Widerstands oder tätlichen Angriffen auf Polizisten oder Gerichtsvollzieher verurteilt, teilte die statistische Landesbehörde IT.NRW am Mittwoch in Düsseldorf mit. Im Jahr zuvor seien es 2.680 gewesen. Dies bedeute einen Anstieg von 5,7 Prozent.
Die überwiegende Zahl der Verurteilungen geht den Angaben nach mit einem Anteil von rund 61 Prozent (1.721) auf einen tätlichen Angriff zurück, der nicht im Zusammenhang mit einer Vollstreckungsmaßnahme stand. In einem solchen Fall greift Paragraf 114 des Strafgesetzbuchs (StGB). In rund 39 Prozent der Fälle (1.111) verurteilten die Gerichte Personen wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach Paragraf 113 StGB. In diesen Fällen hatten sie Beamten Gewalt angedroht oder Gewalt im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen, beispielsweise bei einer Verhaftung, ausgeübt.
Unter den Verurteilten waren 268 junge Menschen, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden und in den meisten Fällen Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest als Strafe erhielten. Die übrigen 2.564 wurden nach allgemeinem Strafrecht verurteilt. Die häufigste Strafe war die Geldstrafe: sie wurde in knapp 84 Prozent der Fälle (843) nach Paragraf 113 und in rund 61 Prozent der Fälle (957) nach Paragraf 114 StGB verhängt.
Gegen rund 30 Prozent der Verurteilten nach allgemeinem Strafrecht (764) wurde eine Freiheitsstrafe verhängt. Von ihnen wurden 601 wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nach Paragraf 114 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, in den überwiegenden Fällen (497) zur Bewährung.
Diejenigen, die wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach Paragraf 113 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, machten einen Anteil von rund 16 Prozent beziehungsweise 163 Fälle aus. Bei 133 von ihnen wurde die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Von den insgesamt nach allgemeinem und Jugendstrafrecht verurteilten 2.832 Personen waren 54,2 Prozent (1.535) bereits in einem früheren Verfahren verurteilt worden, teils auch wegen anderer Delikte.