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NRW-Landtag stimmt für Neuregelung der kirchlichen Polizeiseelsorge

Die kirchliche Polizeiseelsorge in NRW wird auf eine neue Basis gestellt. Dazu verabschiedete der Landtag am Mittwochabend in Düsseldorf einstimmig ein Gesetz zur Zustimmung der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land. Das neue Gesetz ersetzt die im Jahr 1962 zwischen dem Land und den Kirchen geschlossenen Vereinbarungen über die Wahrnehmung der katholischen beziehungsweise evangelischen Polizeiseelsorge im Land. Ziel ist es, die Vereinbarung den „aktuellen Gegebenheiten“ anzupassen, wie es hieß.

Die neue Vereinbarung sieht vor, dass das Land zusätzlich zu seinem jährlichen Pauschalbetrag auch noch jeweils zwei Vollzeitstellen von Polizeiseelsorgern finanziert. Der Pauschalbetrag für die Kirchen erhöht sich dadurch um jeweils 250.000 Euro. Die Kirchen sichern im Gegenzug zu, zusätzlich zu den vom Land refinanzierten Stellen mindestens genauso viele Stellen von Polizeiseelsorgern vorzuhalten. Aufgrund der vorgesehenen Änderungen erhöht sich die Landesleistung damit um 500.000 Euro auf 650.000 Euro pro Jahr.

Vorausgegangen ist der Entscheidung des Landtags eine gemeinsame Absichtserklärung des Landes sowie von Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche vom Mai 2022, die sich für eine Neufassung der kirchlichen Polizeiseelsorge ausgesprochen hatten. Innenminister Herbert Reul (CDU) bezeichnete im Landtag die Leistung der Polizeiseelsorger und Polizeiseelsorgerinnen als „grandios“. Mit der neuen Vereinbarung schaffe man „ein Stück Verlässlichkeit“ für die Arbeit der kirchlichen Polizeiseelsorger, betonte er.