Wählerinnen und Wähler, die per Brief ihre Stimme für die Europa-Wahl abgeben wollen, können die erforderlichen Unterlagen ab sofort beantragen. Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann schriftlich, per Fax, E-Mail oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes gestellt werden, wie die Landeswahlleiterin von Nordrhein-Westfalen, Monika Wißmann, am Dienstag in Düsseldorf erklärte. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Briefwahlunterlagen können mit schriftlicher Vollmacht auch für eine andere Person beantragt werden.
Wer die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen will, sollte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben. Briefwahlanträge können im Wahlamt des Wohnorts abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot eine Eingabemaske eingerichtet. Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis 7. Juni um 18 Uhr beim Wahlamt beantragt werden. Die Wahl zum Europäischen Parlament findet in Deutschland am 9. Juni statt.
Bürgerinnen und Bürger, die den Briefwahlantrag persönlich im Wahlamt ihrer Gemeinde stellen wollen, sollten Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen, wie die Landeswahlleiterin erläuterte. Auf Wunsch würden die Unterlagen dort unmittelbar ausgehändigt, sodass die Briefwahl sofort an Ort und Stelle ausgeübt werden könne. Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden, die eine Vollmacht besitzt. Diese kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen abholen.
Wißmann machte darauf aufmerksam, dass alle, die bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, sich bis spätestens Freitag an ihre Gemeinde wenden sollten, damit das Wählerverzeichnis noch rechtzeitig überprüft und gegebenenfalls berichtigt werden kann.