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NRW-Justizminister unterstützt Petition gegen Voyeur-Aufnahmen

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) stellt sich hinter eine Petition, mit der voyeuristische Bildaufnahmen unter Strafe gestellt werden sollen. Das Recht müsse eine klare Grenze ziehen, wenn Körperteile in sexueller Absicht heimlich oder gegen den Willen einer Person abgefilmt oder fotografiert würden, betonte Limbach am Montag bei der Entgegennahme der Petition.

Die Online-Eingabe mit dem Titel „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“ stammt laut Justizministerium von einer Frau, die beim Joggen in Köln von einem unbekannten Mann von hinten gefilmt worden war. Die Frau stellte den Filmenden zur Rede und verlangte die Löschung des Videos. Die Anzeige bei der Polizei blieb folgenlos, weil das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen menschlicher Körperteile in sexueller Motivation weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn sie durch Kleidung gegen Anblicke geschützt sind.

Limbach bedankte sich bei der Petentin dafür, dass sie ihren Fall öffentlich gemacht und eine rechtspolitische Diskussion angestoßen habe. „Bei heimlichen Bildaufnahmen des bekleideten Intimbereichs handelt es sich angesichts Millionen von Smartphones keinesfalls um eine Randerscheinung und schon gar nicht um eine Bagatelle“, erklärte er.

Der Minister unterstrich, dass die Kleidung einer Frau „niemals ein Freifahrtschein“ sein dürfe, der andere zur Verletzung ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung einlädt. Er unterstütze daher die Forderung aus der Petition, Bildaufnahmen, die aus sexueller Motivation heraus ohne Wissen oder gegen den Willen der Betroffenen hergestellt werden, strafbar zu machen. Das Fotografieren des Intimbereichs müsse strafbar sein, egal ob dieser Körperbereich verdeckt sei oder nicht. Die Petition wurde bereits mehr als 100.000 unterschrieben.