Das Land Nordrhein-Westfalen blickt mit einem weiteren Bericht auf umgesetzte und angestrebte Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Land zu erhöhen. Der dritte „Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts im Bereich sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“, der am Mittwoch vom Kinder- und Jugendministerium in Düsseldorf vorgelegt wurde, verweist unter anderem auf neue Fachberatungsstellen bei den beiden Landesjugendämtern. Diese wurden im vergangenen Jahr eingerichtet und sollen die Jugendämter vor Ort fachlich unterstützen.
Mit dem dritten Bericht blickt die Landesregierung auf den Stand im Zeitraum 2023 bis 15. Februar 2024. Insgesamt umfasst der Bericht 61 ressortübergreifende Maßnahmen, die aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Neu etabliert wurde auch die Förderung eines Weiterbildungsprogramms für alle am Kinderschutz beteiligten Berufsgruppen. Der Kurs richtet sich den Angaben nach insbesondere an Praktikerinnen und Praktiker auf kommunaler Ebene und hat eine gute Kooperation aller relevanten Akteure im Bereich Kinderschutz zum Inhalt.
Am 1. Januar 2024 ist dem Bericht zufolge zudem die fünfte Regionalstelleder Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) in Köln an den Start gegangen. Damit sei das Ziel, eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Informations-, Beratungs-, Fortbildungs- und Konzeptangeboten in NRW zu stärken, erfolgreich umgesetzt, hieß es.
Zum „Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ am 18. November 2023 sei zudem eine Handreichung für mehr Sicherheit im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche veröffentlicht. Diese unterstütze vor allem Fachkräfte in Kindertagesstätten, Jugendzentren und Beratungsstellen, Vertrauenslehrer sowie Ärzte.
Die nordrhein-westfälische Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul (Grüne) betonte die Bedeutung einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit. Wirksamer Schutz gelinge nur in gemeinsamer Verantwortung. „Unser oberstes Ziel ist und bleibt der bestmögliche Schutz unserer Kinder vor und in Fällen sexueller Gewalt.“
Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept wurde im Jahr 2020 beschlossen und wird seitdem fortlaufend umgesetzt und weiterentwickelt. Der dritte Umsetzungsbericht soll auf der Website des Ministeriums eingestellt werden.