TRAVEMÜNDE – In der evangelischen Nordkirche können gleichgeschlechtliche Paare bald in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage der Kirchenleitung beschloss die Landessynode. Der beschlossene Entwurf der Kirchenleitung sieht eine Segnung von Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften als kirchliche Amtshandlung im Gottesdienst vor. Landesbischof Gerhard Ulrich verwies in der Debatte darauf, dass mit der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften keine Entwertung der Ehe verbunden sei. „Eine Amtshandlung – auch die Trauung – segnet nicht die Lebensform. Sondern: In ihr werden Menschen gesegnet, die sich miteinander auf den Weg machen“, sagte Ulrich. Dies sei ein riesiger, nicht nur theologischer Unterschied.
Wenn ein Pastor eine Segnung im Gottesdienst ablehnt, soll er dies mit dem Kirchengemeinderat beraten und dann den zuständigen Propst des Kirchenkreises informieren. Dieser soll dann für die gottesdienstliche Feier sorgen. Die Nordkirche ist die fünfte Landeskirche in Deutschland, in der gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst getraut werden können. Entsprechende Beschlüsse gibt es bereits in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der rheinischen Kirche und der Evangelischen Kirche in Baden. epd
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