Im Streit um Vermietung der städtischen „Sundhausen Festhalle“ an die thüringische AfD-Landtagsfraktion hat die Stadt Nordhausen vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die am 15. Februar ausgesprochene Kündigung des im Januar abgeschlossenen Mietvertrags sei unwirksam, teilte das Verwaltungsgericht Weimar am Dienstag den Tenor einer am Vortag ergangenen Eilentscheidung mit. Die Landtagsfraktion der in Thüringen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Partei plant in der Halle für den 20. Februar einen „Bürgerdialog der AfD-Fraktion“.
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass es sich bei der „Sundhausen-Festhalle“ um eine von der Stadt Nordhausen öffentlich-rechtlich gewidmete Einrichtung handele. Insofern hätte die Kündigung durch die Stadt Nordhausen in Form eines Verwaltungsaktes erfolgen müssen. Jedoch habe die Stadt die Kündigung in zivilrechtlicher Form ausgesprochen. Dies sei der formal falsche Weg gewesen, sodass die Kündigung nicht wirksam geworden sei, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig.
Allerdings verzichtete die Stadtverwaltung Nordhausen auf epd-Anfrage auf weitere Rechtsmittel, sodass die Veranstaltung stattfinden könne. Vertragsgegenstand sei eine private Veranstaltung gewesen. Zwischenzeitlich sei unter anderem durch Postwurfsendungen „Asylchaos in Nordhausen“ der Eindruck einer offensichtlich öffentlichen Veranstaltung entstanden. Dies widerspreche dem Vertrag, was zum Versuch der Kündigung geführt habe.