Artikel teilen:

Noch wenige Anträge für Cannabis-Clubs in Sachsen

Knapp vier Monate nach einer beschränkten Freigabe des Cannabis-Konsums sind in Sachsen bislang sieben Anträge auf Zulassung einer Anbauvereinigung gestellt worden. Das teilte die für die Erteilung von Genehmigungen sogenannter Cannabis-Clubs zuständige Landesdirektion Sachsen (LDS) auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Dresden mit.

Bislang seien keine Anträge genehmigt oder abgelehnt worden. Dies erfolge innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen. Davor dürfe nicht mit dem Anbau begonnen werden.

Die Anbauvereinigungen sollen künftig durch die Landesdirektion kontrolliert werden.
Dabei sollen vor Ort auch Proben entnommen und überprüft werden, ob etwa das Jugendschutzkonzept eingehalten werde. Die LDS sei zudem befugt, die Daten von Mitgliedern einer Anbauvereinigung zu erfassen.

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Seit dem 1. Juli können Anbauvereinigungen einen Antrag stellen, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und an Mitglieder des Vereins weiterzugeben. Die sogenannten Cannabis-Clubs müssen unter anderem nachweisen, dass die geernteten Pflanzen einen bestimmten Grenzwert des Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) nicht überschreiten. Die Abgabe an Minderjährige bleibt verboten.