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Niedersächsische CDU: Nur 50 Euro mit Bezahlkarte abheben

Die niedersächsische CDU fordert, dass Asylbewerber mit der neu eingeführten Bezahlkarte nur einen Betrag von maximal 50 Euro in bar abheben dürfen. Die rot-grüne Landesregierung müsse eine einheitliche Lösung mindestens für Niedersachsen umsetzen, sagte CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner der „Oldenburger Nordwest-Zeitung“ (Dienstag). „Die Ausgestaltung der Karte den Landkreisen zu überlassen, wäre kein guter Weg“, sagte Lechner. Das führe zu einer „Binnenwanderung“.

Asylbewerber sollten zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, forderte er weiter. Diese Möglichkeit gebe es ausdrücklich im Asylbewerber-Leistungsgesetz. Wer einen Asylantrag stelle und Leistungen beziehe, könne sich auch in die Solidargemeinschaft einbringen und zum Beispiel „für Sauberkeit und Ordnung in der eigenen Flüchtlingsunterkunft sorgen“, sagte der Fraktionschef.

Von der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch erwarte die Niedersachsen-Union die Umsetzung bisheriger Beschlüsse. So seien die Einführung einer Bezahlkarte ebenso wie schnelle Rückführungen beschlossen worden, sagte Lechner. Er kritisierte: „In Niedersachsen sehen wir keinerlei Initiative von Rot/Grün, diese Beschlüsse umzusetzen.“ Dazu gehörten auch Integrationsmaßnahmen, um „anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge schnell dauerhaft in Arbeit zu bringen“.

Bund und Länder hatten sich im November darauf verständigt, eine möglichst einheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Karte mit Debit-Funktion ohne Kontobindung soll primär dazu dienen, Einkäufe zu bezahlen. Sie soll nach dem Willen der Länder ausschließen, Geld an die Familie im Herkunftsland zu überweisen. Bargeld soll nur in begrenztem Umfang mit der Karte abgehoben werden können. Wie viel genau das sein wird, soll jedes Bundesland selbst entscheiden können.