Das niedersächsische Kabinett hat am Dienstag der Einrichtung einer Schiedsstelle für die Rückgabe von NS-Raubkunst zugestimmt. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände wollen ein entsprechendes Verwaltungsabkommen schließen, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. Die Schiedsstelle solle bei Streit über die Rückgabe von Kulturgütern rechtsverbindlich entscheiden, die während der Verfolgung in der NS-Zeit geraubt wurden.
„Geraubte Kunst gehört in die Hände ihrer rechtmäßigen Eigentümer“, sagte Niedersachsens Kulturminister Falko Mohrs (SPD). Die Schiedsgerichtsbarkeit schließe nach langer Zeit eine Gerechtigkeitslücke. Bislang ist es den Angaben zufolge für Nachkommen von Personen, denen während der NS-Zeit Kulturgüter entzogen wurden, nicht möglich, ihre Ansprüche verbindlich durchzusetzen.
Innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens könnten jetzt Anspruchstellerinnen und Anspruchsteller die Schiedsstelle einseitig anrufen. Vorrangiges Ziel sei die Rückgabe des Kulturguts. Eine faire Lösung könne aber auch darin bestehen, dass das Kulturgut verkauft und die Erlöse geteilt würden oder, dass es unter Darstellung der Provenienz öffentlich ausgestellt werde.
Die Regelung betreffe in Niedersachsen zunächst Einrichtungen der Landesverwaltung. In einem nächsten Schritt werde sie auf Bundes- und Landesbeteiligungen, kommunale Rechtsträger sowie Kulturgüter in Privatbesitz ausgeweitet.
Die Schiedsstelle ersetze die bisherige „Beratende Kommission“, deren Beschlüsse lediglich Empfehlungscharakter hatten, hieß es. Träger werde das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Die Kosten übernehme zunächst der Bund. Ab 2026 sei eine hälftige Finanzierung durch die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel vorgesehen. Das Verwaltungsabkommen solle später durch einen Staatsvertrag abgelöst werden.