Das Land Niedersachsen weitet seinen Mieterschutz aus. Künftig sollen in 57 Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt mittels zweier Verordnungen besondere mieterschützende Bestimmungen und Regelungen des Bundes-Baulandmobilisierungsgesetzes angewandt werden, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Hannover mitteilte. Bisher sei dies nur in 18 Kommunen möglich gewesen.
Der Entscheidung des Landeskabinetts liege ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zugrunde, das Kommunen mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ benennt, hieß es. Der Begriff bedeute, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
Künftig gelte in den 57 Kommunen eine Mietpreisbremse. Danach darf den Angaben zufolge bei Wiedervermietung die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Weiter gelte dort eine „abgesenkte Kappungsgrenze“. Das bedeute, dass bei bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf. Außerdem werde die Kündigungsfrist verlängert, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und anschließend verkauft werden sollen.