Die bayerische Staatsregierung hat am 2. Dezember den Entwurf des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen und auf den parlamentarischen Weg gebracht. Der Bund Naturschutz (BN) in Bayern verbucht dabei einen Erfolg beim Artenschutz. Gegenüber dem ersten, vor einem Jahr vorgelegten Gesetzentwurf seien „hochproblematische“ Passagen fast vollständig wieder gestrichen worden, teilte der Bund Naturschutz am Mittwoch mit. Dies sei auf den massiven Protest der Naturschützer zurückzuführen.
So sei ursprünglich vorgesehen gewesen, dass die Oberste Jagdbehörde im Wirtschaftsministerium allein für die Bejagung zahlreicher europarechtlich streng geschützter Tierarten zuständig sein soll. Außerdem sollte es weitreichende Ausnahmemöglichkeiten beim Artenschutz geben. „Geschützte Arten wie Luchs, Wildkatze, Feldhamster oder viele Vogelarten brauchen Schutz und nicht Bejagung, sie gehören nicht ins Jagdrecht“, sagte der BN-Vorsitzende Martin Geilhufe.
Getrübt werde die Freude des BN durch die Neuaufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht. Wo in begründeten Einzelfällen ein Abschuss nötig sei, sei das nach bisheriger Rechtslage bereits möglich und Realität. Dass die Jagdbehörde nun Abschusszahlen festlegen dürfe, sei verfassungs- und europarechtswidrig, genauso wie Regelungen zur Fallenjagd geschützter Arten, hieß es.
Massive Verschlechterungen befürchtet der BN für die bayerischen Wälder. Mit der teilweisen Abschaffung der Abschussplanung entfalle ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass genügend Rehwild entnommen wird. Vielerorts würden die jungen Baumtriebe von den zahlreichen Rehen und Hirschen aufgefressen.
Der BN habe das neue Jagdgesetz durch ein Rechtsgutachten prüfen lassen. Es komme zu dem Schluss, dass es verfassungswidrig ist. „Es unterläuft die staatliche Verantwortung für eine waldverträgliche Regulierung der Wildbestände“, sagte der BN-Waldexperte Ralf Straußberger. Damit stehe es im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, Natur und Wald als Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern. (3960/17.12.2025)