Sachsens Landesregierung hat am Dienstag in Dresden einem Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz zugestimmt. Es regelt das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen, wie das sächsische Sozialministerium mitteilte. Möglich sollen laut der Vorlage künftig unter anderem sarglose Bestattungen sein, wie sie im Islam und im Judentum üblich sind. Zudem sollen Bestattungswälder und Mensch-Tier-Bestattungen gesetzlich anerkannt werden.
Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die beiden letzten Bundesländer, in denen noch eine ausnahmslose Sargpflicht besteht. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen etwa ist schon seit Jahren erlaubt, Verstorbene in einem Leichentuch zu bestatten.
Der sächsische Gesetzentwurf werde jetzt zur Anhörung freigegeben, hieß es. Nach einer zweiten Kabinettsbefassung Anfang 2024 wird die Beschlussfassung durch den Landtag noch in dieser Legislaturperiode angestrebt. Die vorangegangene Novelle des Bestattungsgesetzes stammt aus dem Jahr 2009.
Das neue Gesetz orientiere sich an den Erfordernissen der Praxis und den gesellschaftlichen Entwicklungen. Sachsens Sozialministerin Petra Köpping: (SPD) erklärte: „Unser gesellschaftliches Miteinander unterliegt einem ständigen Wandel, damit geht immer auch eine Veränderung der Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur einher.“ Der Trend entwickle sich seit Jahren weg von einer traditionellen Erdbestattung hin zur Feuerbestattung.
Mit der Novellierung werden zum Teil neue Akzente gesetzt: So sollen Eltern, die ihr Kind nach einer Fehlgeburt verloren haben, künftig Auskunft über den Verbleib ihres Kindes erhalten.