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Neues bayerisches Ladeschutzgesetz sieht mehr Einkaufsnächte vor

Das neue bayerische Ladenschlussgesetz wird fast unveränderte Öffnungszeiten festlegen. Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München, die generell zulässigen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr an den Werktagen Montag bis Samstag sollten erhalten bleiben. „Sonn- und Feiertagsöffnungen bleiben weiter die absolute Ausnahme“. Allerdings: Digitale Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Ladenfläche können sieben Tage die Woche öffnen – nach Erlaubnis durch die Kommune sogar rund um die Uhr. Scharf betonte, dass die Kleinstsupermarkt-Lösung „ausgewogen“ sei, um dem klassischen Einzelhandel nicht zu schaden. Sonntags sei in den Kleinstsupermärkten kein Personal erlaubt.

Generell will es die Staatsregierung dem stationären Handel leichter machen: Bis zu acht verkaufsoffene Event-Abende bis 24 Uhr sollen möglich sein. Diese können – anders als bisher – ohne Anlass stattfinden, die Kommunen entscheiden darüber „selbst und individuell“, sagte Scharf. Ferner soll jeder Einzelhändler bis zu vier individuelle Verkaufsabende per „einfacher Anzeigepflicht“ veranstalten dürfen. Das klassische Beispiel dafür sei der Buchhändler, der nach einer Lesung noch Bücher verkaufen möchte. Neu geregelt werden soll auch das Sonntagsöffnungs-Privileg für die Tourismus- und Wallfahrtsorte in den nächsten Jahren.

Bayern Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) sagte, „es ist sehr gut, dass wir uns auch auf flexiblere und leichtere Ausnahmeregelungen für Großereignisse verschiedenster Art einigen konnten“. Bei über die bayerischen Grenzen hinaus populären Veranstaltungen wie der Landshuter Hochzeit, den Oberammergauer Passionsspielen oder auch sportlichen Großereignissen könne sich damit Bayern gegenüber ausländischen Gästen, die an lange Öffnungszeiten gewohnt seien, „besser darstellen.“

Bayern „flexibilisiert, modernisiert und entbürokratisiert“ den Ladenschluss, „ohne dabei die Balance zu verlieren“. Das erste bayerische Ladenschlussgesetz werde „dem veränderten modernen Konsum- und Einkaufsverhalten“ Rechnung tragen, sagte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann. Dennoch sorge es auch dafür, dass „Arbeitnehmer- und Familieninteressen und auch der Schutz von Sonn- und Feiertagen nicht hinten runterfällt“.

Armin Schalk, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising, begrüßte grundsätzlich das neue Ladenschlussgesetz, das sich den Schutz des Sonntags zum Ziel gesetzt habe. Kritik übte er aber an den Einkaufsnächten und den Verkaufsabenden für Einzelhändler. „Das schießt in der Summe deutlich über das Ziel hinaus und geht zulasten der Arbeitnehmer“. Im bevorstehenden Gesetzgebungsprozess sollten die Fraktionen daran denken, „dass das Ladenschlussgesetz ein Arbeitnehmerschutzgesetz sein soll, in dessen Kern nicht das ökonomische Kalkül, sondern der Mensch steht.“

Bayern hat bislang die restriktivsten Ladenöffnungszeiten – dort gilt noch das Bundesladenschlussgesetz von 1956. Alle anderen Bundesländer haben bereits eigene Ladenschlussgesetze, in etlichen Bundesländern sind Ladenöffnungszeiten an Werktagen bis 22 Uhr seit Jahren möglich, ebenso Sonntagsöffnungszeiten. (00/2250/23.07.2024)