In NRW gilt ein neuer Landesrahmenvertrag für die Wohnungslosenhilfe. Die Vereinbarung sei ein „bedeutender Schritt zur Verbesserung der Situation wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen“, teilte die Caritas in NRW am Freitag in Düsseldorf mit. Eine gemeinsame Kommission aus Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, der Landschaftsverbände, des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages NRW und des Städtetages NRW hatte den Vertrag verhandelt und beschlossen.
Der Landesrahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Trägern und den Trägern der Wohnungslosenhilfe und legt unter anderem die Finanzierung, Qualitätsstandards und Verfahrensabläufe fest. Dadurch wird sichergestellt, dass wohnungslose Menschen in NRW besser Zugang zu Unterkünften, Beratungsangeboten und weiteren Maßnahmen erhalten, wie es hieß. Der am 1. Juli in Kraft getretene Landesrahmenvertrag ersetzt die alte Regelung, der seit 2002 galt.
Laut Schätzungen sind derzeit in NRW mehr als 100.000 Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen. Grund für die hohe Zahl von Betroffenen sind nach Einschätzung von Experten Kostensteigerungen für Energie, die Fluchtbewegung von ukrainischen Menschen sowie die generelle Verknappung von bezahlbarem Wohnraum.
Angesichts dieser Herausforderungen sei der neue Landesrahmenvertrag ein wichtiger Meilenstein, um die Unterstützungsstrukturen weiter zu stärken und bedarfsgerecht auszubauen, erklärte die Caritas. Kommissions-Vorsitzender Andreas Sellner, der vom Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln für die Wohlfahrtsverbände in die Kommission entsandt worden war, bezeichnete die Vereinbarung als „wichtiges Instrument, um die Lebenssituation wohnungsloser Menschen nachhaltig zu verbessern“.