Am Dienstag (30. Juli) tritt in Mecklenburg-Vorpommern die sogenannte Umwandlungsgenehmigungs-Landesverordnung (UmwLVO M-V) in Kraft. Die Verordnung soll vorhandene Wohnungsbestände schützen, wie das Bauministerium am Sonnabend mitteilte. „Wir wollen etwas gegen die Verdrängung von gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung tun“, erklärte Bauminister Christian Pegel (SPD).
Durch die neue Verordnung soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in sogenannten Milieuschutzgebieten erhalten bleiben, sagte Pegel. „Dabei geht es darum, in einem intakten Gebiet die Wohnumgebung zu sichern und dadurch die Bevölkerungszusammensetzung vor unerwünschten Veränderungen zu schützen, etwa durch die Umwandlung von Mietwohnungen in Zweitwohnungen oder sogar Ferienwohnungen.“