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Neue Kritik an Anerkennungszahlungen nach Missbrauch

Mehr Transparenz und höhere Zahlungen zur Anerkennung ihres Leids – das fordern weitere Opfer von Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche. Sie fühlen sich ungerecht behandelt und kritisieren das Verfahren.

Ehemalige Schüler eines katholischen Internats im nördlichen Bayern kritisieren die ihnen zuerkannten Entschädigungen für sexuellen Missbrauch als zu niedrig. Diese stünden in keinem Verhältnis zu jüngeren Entscheidungen, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Offenen Brief an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Die UKA verteidigte auf Anfrage ihr Verfahren.

Die Unterzeichner des Briefs beziehen sich auf den Fall eines anderen Betroffenen, der über vier Jahre von einem Kirchenmitarbeiter missbraucht worden sei und dafür von der UKA 300.000 Euro erhalten habe als Zahlung zur Anerkennung seines Leids.

In dem Schreiben sprechen die Opfer von Ungleichbehandlung. Es werde der Eindruck erweckt, das Gremium bevorzuge bestimmte Betroffene oder bestimmte Narrative. Auch fehle es an Transparenz, wie die jeweiligen Summen zustande kämen. Die Gruppe fordert, zu einer nachvollziehbaren und gerechten Gleichbehandlung aller Betroffenen zu kommen. Der Brief ging neben der UKA zeitgleich an die Deutsche Bischofskonferenz, die Deutsche Ordensobernkonferenz und den Betroffenenbeirat der Bischofskonferenz.

Zuständig für die Entscheidung über Anerkennungsleistungen ist die am 1. Januar 2021 eingesetzte UKA. Diese nimmt Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Ein Sprecher der UKA sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage, man könne einzelne Fälle oder Leistungshöhen nicht kommentieren. Die Kommission sei an den Datenschutz gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Entschieden werde streng nach der Verfahrensordnung als Einzelfallentscheidung auf der Basis dessen, was im individuellen Antrag vorgetragen werde, so der Sprecher weiter. Als Orientierungsrahmen für die zu ermittelnde Leistungshöhe, über die interdisziplinär beraten werde, dienten Entscheidungen der weltlichen Gerichtsbarkeit. Das in dem Brief erwähnte Verfahren stamme aus dem Sommer 2023. Es werde seitdem in die Beratungen bei vergleichbaren Fällen einbezogen. Jedem Betroffenen stehe es zudem offen, gegen eine UKA-Entscheidung einmalig Widerspruch einzulegen. Über diesen werde dann entsprechend der Verfahrensordnung entschieden.