Erzeugnisse wie Kaffee, Kakao, Palmöl oder Soja dürfen künftig nicht mehr in der EU verkauft werden, wenn dafür Wälder gerodet wurden. Eine entsprechende Verordnung nahm der Rat der Europäischen Union in Brüssel an. Das EU-Parlament hatte das Gesetz bereits Mitte April gebilligt; es tritt nun 20 Tage nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft und muss von Ende 2024 an umgesetzt werden.
Damit die betreffenden Produkte, zu denen auch Holzmöbel, Rindfleisch, Kautschuk und Leder gehören, auf den europäischen Markt kommen dürfen, müssen die Lieferanten bestätigen, dass für ihre Erzeugung weder Wälder abgeholzt noch geschädigt wurden. Hierzu zählt auch die Umwandlung von Urwäldern in Plantagenwälder. Ferner schließen die Sorgfaltspflichten den Schutz von Menschenrechten und Rücksicht auf Interessen der betroffenen indigenen Völker ein.
Einstufung in drei verschiedene Risikoklassen
Wie scharf die Regeln überwacht werden, richtet sich nach der Einstufung der Herkunftsländer in drei verschiedene Risikoklassen. Bei Hochrisikoländern haben Behörden in den EU-Staaten künftig neun Prozent der Waren und Importeure zu überprüfen, in den anderen Ländergruppen drei beziehungsweise ein Prozent. Für die Festsetzung der Strafen sind die Mitgliedstaaten verantwortlich; sie sollen eine abschreckende Wirkung haben und im Verhältnis zum Jahresumsatz stehen, den die betreffenden Firmen in der EU erwirtschaften.
Nach Schätzungen der Welternährungsorganisation FAO wurden von 1990 bis 2020 insgesamt 420 Millionen Hektar Wald in landwirtschaftlich genutzte Fläche umgewandelt; dies ist ein größeres Areal als die gesamte EU. Der Verbrauch in der EU ist für etwa 10 Prozent dieser weltweiten Entwaldung verantwortlich. Mehr als zwei Drittel davon entfallen auf Palmöl und Soja.