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Naturschutzverbände gegen Abschuss von Wölfin Gloria

Naturschutzverbände kritisieren den nun möglichen Abschuss einer Wölfin im Kreis Wesel. Der geplante Abschuss des Tieres, das als Wölfin „Gloria“ bekannt ist, sei ein grundsätzlich falsches Signal, erklärten die Landesverbände von Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (Nabu) gemeinsam am Mittwoch. Sie kritisierten die Beteiligung von Naturschutzverbänden als unzureichend. An einem nachhaltigen Herdenschutz zur Vermeidung von Nutztierrissen führe kein Weg vorbei. Vor einem Abschuss müssten sämtliche zumutbare Herdenschutzmaßnahmen ausgeschöpft sein. Die Naturschutzverbände kritisieren mangelhaften oder nicht vorhandenen Herdenschutz als Grund für die wiederholten Risse.

Die Kreisverwaltung Wesel hatte am Mittwoch eine entsprechende Genehmigung mitgeteilt. In Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium sei eine „Allgemeinverfügung mit einer Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wölfin GW954f“ erteilt worden. Diese Verfügung trete am Donnerstag in Kraft. Die Wölfin habe zuletzt seit Herbst mehrfach nachweislich den empfohlenen Herdenschutz überwunden und Nutztiere gerissen. Zumutbare Alternativen zur Entnahme hätten nicht festgestellt werden können, hieß es. Nach Einschätzung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) werde durch eine Entnahme der Erhalt der lokalen Wolfspopulation nicht gefährdet.

Auf rund 30 Seiten listet die Kreisverwaltung sämtliche rund 90 Rissvorfälle, mit teils mehreren getöteten Tieren pro Vorfall, durch die Wölfin in der Zeit vom 7. August 2018 bis 11. Dezember 2023 auf. In über 50 Fällen gab es der Auflistung zufolge keinen „Herdenschutz Grundschutz gem. RL Wolf (NW)“. Die Verfügung verweist allerdings auch darauf, dass in mehreren Fällen vorhandener Herdenschutz durch die Wölfin überwunden werden konnte. Allein seit Ende September 2023 war dies demnach in dreimal der Fall.

„Insgesamt stelle ich fest, dass das Interesse an der Entnahme der Wölfin in der
Gesamtabwägung überwiegt“, schreibt Landrat Ingo Brohl in der Verfügung. Dabei falle besonders ins Gewicht, dass die Wölfin GW954f bereits mehrfach zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden habe. „Daraus ergibt sich eine ernste Gefahr für weitere Nutztierrisse durch
diese Wölfin auch unter Überwindung zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen.“

Noch im Mai 2021 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf geurteilt, dass die Wölfin, die seit 2018 im Schermbecker Raum lebt, aus dem Wolfsgebiet Schermbeck nicht geschossen werden darf (AZ: 28 K 4055/20).