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Naturschutz: Thüringen muss Infrastruktur-Zukunftsgesetz ablehnen

Der Naturschutzbund Thüringen (Nabu) fordert die Landesregierung auf, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen. Der Umweltverband begründete seine Ablehnung am Freitag in Jena mit geplanten Eingriffen in zentrale Umweltschutzstandards sowie mit Einschränkungen der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden und Zivilgesellschaft. Der Bundesrat beabsichtigt, sich am 30. Januar mit dem Gesetzentwurf zu befassen.

Nach Einschätzung des Nabu greift das Gesetz grundlegende Schutzmechanismen für Natur und Umwelt an. Besonders kritisch werden etwa die geplanten Einschränkungen der Beteiligung von Umweltverbänden gesehen, sagte der Naturschutzreferent des Nabu, Marcus Orlamünder. Eine tatsächliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren lasse sich nicht durch den Abbau von Umweltstandards und Beteiligungsrechten erreichen. Stattdessen brauche es mehr qualifiziertes Personal in den zuständigen Behörden, eine stärkere Digitalisierung der Planungsunterlagen sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit fairen Fristen.

Der Entwurf begünstigt laut dem Naturschutzverband eine schnellere Zerstörung der Umwelt. So könne es zu langfristigen Folgeschäden kommen, wenn Infrastrukturprojekte ohne umfassende Prüfung ihrer ökologischen Auswirkungen umgesetzt würden.

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung die Genehmigungsverfahren für große Verkehrs- und Infrastrukturprojekte deutlich vereinfachen und beschleunigen. Straßen, Schienen oder Wasserwege sollen schneller saniert und gebaut werden können.