Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) klagen gegen den von der bayerischen Staatsregierung erleichterten Abschuss von Fischottern. Mit ihrer geänderten Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (BayAAV) verstoße die Staatsregierung gegen nationales und EU-Recht, teilten DUH und BN am Montag gemeinsam mit. Neben der Normenkontrollklage haben die beiden Verbände auch einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München eingereicht. Damit wollen sie die sofortige Aussetzung der Abschuss-Verordnungen erreichen, sagte ein BN-Sprecher.
Konkret klagen DUH und BN gegen die bayerische „Verordnung zur Änderung der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung betreffend Ausnahmen für den Fischotter“, die seit 1. Mai gilt, und die „Verordnung zur Ausführung der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung“, die zum 1. August in Kraft getreten ist. Beide Regelungen widersprächen „geltendem nationalen und europäischen Artenschutzrecht“ und seien auch keine Hilfe für die Teichwirtschaft, teilten die Naturschützer mit. Die geänderte Verordnung erlaube den Abschuss von Fischottern zwar nur in Ausnahmefällen, diese seien jedoch „unzureichend definiert“, hieß es weiter.
Vertreten werden die Verbände von der Würzburger Kanzlei Baumann. Rechtsanwältin Lisa Hörtzsch sagte, die Verordnung verstoße nach ihrer Einschätzung gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht. „Die Tötung von Fischottern wird unmittelbar zugelassen“, es sei nicht sichergestellt, dass die strengen rechtlichen Anforderungen an die Tötung einer streng geschützten Art tatsächlich vorliegen, erläuterte die Juristin: „Der behördlichen Nachweispflicht, vor jeder einzelnen Tötung zu klären, ob die Voraussetzungen gegeben sind, wird damit ebenfalls nicht nachgekommen.“ (00/3024/18.09.2023)