Die Orthodoxe Kirche von Griechenland hat rund zehn Millionen Mitglieder, das sind rund 95 Prozent der griechischen Bevölkerung. Oberhaupt ist der Erzbischof von Athen und ganz Griechenland, seit 2008 ist es Hieronymos II. Gewählt wurde er von der Heiligen Synode der Bischöfe. Sie vertreten die 82 Diözesen, die weitgehend eigenständig sind. Für die laufenden Verwaltungsfragen ist eine ständige Synode zuständig, bestehend aus dem Oberhaupt und zwölf Bischöfen.
Staat zahlt Gehälter der Geistlichen
Eine Besonderheit ist, dass der Staat die Gehälter der Pfarrer, Bischöfe und anderer Geistlicher zahlt. Diese Vereinbarung gehe darauf zurück, dass der Staat im 19. und 20. Jahrhundert der Kirche „einen großen Teil“ des Eigentums abgenommen habe, sagt ein Sprecher der griechisch-orthodoxen Metropolie von Deutschland in Bonn. Im Gegenzug zahlt der Staat bis heute die Gehälter der Geistlichen.
Andererseits gilt die Kirche von Griechenland aber auch als die größte Grundbesitzerin des Landes, die Rede ist von einem Drittel des gesamten Privatbesitzes. Dazu gehören neben Kirchen, Klöstern und Äckern auch Bürogebäude und Mietshäuser, aus denen die Kirche Einnahmen erzielt. Genaue Angaben gibt es aber nicht, auch deshalb, weil in Griechenland ein Grundstückskataster fehlt.
Eine Kirchensteuer wie in Deutschland, die von den Kirchenmitgliedern gezahlt wird, existiert in Griechenland nicht. Die Kirche finanziert sich unter anderem aus staatlichen Zahlungen für Gehälter, Mieteinnahmen, Spenden und aus Zahlungen, die Gläubige für Taufen, Trauungen und Beerdigungen leisten. Die Kirche muss zwar in einem gewissen Maße für Einnahmen und Grundbesitz Steuern zahlen, es gelten aber vielfältige Ausnahmen und Befreiungen, die immer wieder in die öffentliche Kritik geraten.
Umstritten ist, ob die Kirche von Griechenland als Staatskirche bezeichnet werden kann. Der Sprecher der Metropolie in Deutschland lehnt das ab: Zwar sei in der griechischen Verfassung von 1975 „die Religion der östlichen orthodoxen Kirche Christi“ als Mehrheitsreligion genannt und die autokephale (eigenständige) Kirche von Griechenland als die Institution dieser Religion erwähnt, sagt er. In der Verfassung sei aber auch die Religionsfreiheit festgeschrieben.