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Nachbesserungen an Reform ambulanter Versorgung gefordert

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sich unzählige Reformvorhaben vorgenommen: Darunter die ambulante Versorgung. Doch im Entwurf sind viele Aspekte längst nicht mehr enthalten. Die Kritik: Das Gesetz ist entkernt.

Die ambulante medizinische Versorgung insbesondere auf dem Land soll für alle auch künftig sichergestellt sein – das ist das große Ziel von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit seiner geplanten Reform der ambulanten Gesundheitsversorgung. Diese wurde am Freitag erstmals im Bundestag beraten. “Wir müssen es schaffen, eine gute Versorgung zu erreichen, obwohl die Babyboomer-Generation zunehmend die Versorgung verlassen wird”, sagte Lauterbach. Der Ruf nach Nachbesserungen am Entwurf bleibt indes – seitens der Opposition, aber auch unter den Koalitionspartnern.

Das “Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz” soll insbesondere Hausärzte entlasten. “Wir haben zu wenig Hausärzte, sie sind schlecht verteilt, und wir haben eine großen Bedarf vor uns”, sagte Lauterbach. Hausärztliche Leistungen sollen daher künftig wie bei Kinderärzten nicht mehr budgetiert werden. Zusätzlich sind Pauschalen für besondere hausärztliche Leistungen wie Hausbesuche oder Notdienste sowie für die Versorgung chronisch Kranker geplant. Auch bei der Verschreibung von teuren Arzneimitteln würden künftig nicht mehr die Hausärzte finanziell haftbar gemacht.

Ebenso soll mit dem Gesetz der Zugang sowie die Verteilung von Psychotherapeuten für besonders vulnerable Patientengruppen und Kinder- und Jugendliche verbessert werden. “Das wird Geld sparen, denn diese Personen müssen dann nicht ins Krankenhaus”, betonte Lauterbach.

Zahlreiche Aspekte wie die vom Minister geplanten Gesundheitskioske als niedrigschwellige Beratungsstellen, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen wurden in der Entwurfsphase aus dem Gesetz gestrichen. Auch zu zusätzlichen Medizinstudienplätzen findet sich trotz Ärztemangel nichts mehr. Kritiker halten den vorliegenden Entwurf daher für zu teuer und “entkernt”. Die Forderungen nach Nachbesserungen sind weitreichend, wobei auch die Grünen im Bundestag ankündigten, dass sie mit Änderungen rechneten.

Die Stiftung Patientenschutz kritisierte, dass die Reform die brenzlige Lage auf dem Land kaum entschärfen. “Weil Zulassungsbegrenzungen in Ballungszentren und wirkliche Anreize zur Gründung von Arztpraxen weiterhin fehlen”, so Vorstand Eugen Brysch.

Der Verband der Ersatzkassen sieht vor allem die Finanzierung der Reform vor “dem Hintergrund der extrem angespannten Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung” mehr als kritisch. Allein die Entbudgetierung der Hausärzte werde Versicherte und Arbeitgeber in der Gesetzlichen Krankenkasse jährlich 300 Millionen Euro zusätzlich kosten.

Die Reform soll laut Lauterbach gemeinsam mit der Krankenhausreform die ambulante und stationäre Krankenversorgung qualitativ und strukturell verbessern. Über die umstrittene und weitreichende Reform der Kliniken hatte der Bundestag am Donnerstag erstmals beraten. Hier sind es vor allem die Bundesländer, die sich sträuben.