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Nach Strafbefehl: Kirchengemeinde beurlaubt Mitarbeiter

Nach dem Strafbefehl gegen einen Gemeindepädagogen von der Insel Usedom wegen des Vorwurfs eines sexuellen Übergriffs hat die evangelische Kirchengemeinde Krummin-Karlshagen-Zinnowitz den 52-Jährigen von allen Tätigkeiten in der Gemeinde beurlaubt. In einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme des Kirchengemeinderates heißt es: „Wir sind über diesen Vorgang bisher noch nicht offiziell informiert worden…..Wir sind über diese neuen Vorwürfe betroffen.“

Der Kirchengemeinderat habe sich bereits Ende 2023 auf der Grundlage der damaligen Vorwürfe und des damaligen Kenntnisstandes mit dem Thema ausführlich befasst und beschlossen, den Mitarbeiter von allen Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu suspendieren.

„Da das neue Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, hat der Kirchengemeinderat in einer unverzüglich anberaumten Sondersitzung beschlossen, den Mitarbeiter, so wie es das Arbeitsrecht vorsieht, unverzüglich auch von allen anderen Tätigkeiten in der Gemeinde zu beurlauben“, informierte der Kirchengemeinderat.

Das Amtsgericht Greifswald hat gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl erlassen. „Darin ordnet das Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten an, diese wird für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt“, heißt es von der Kirchengemeinde.

Im Raum stehe der Tatvorwurf des sexuellen Übergriffs, wie das Amtsgericht dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag (25. Juni) bestätigt hatte. Da die Verteidigung Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt habe, sei dieser bisher nicht rechtskräftig, hieß es vom Amtsgericht. Aufgrund des Grundsatzes der Unschuldsvermutung, der bis zum Abschluss des Verfahrens gelte, gebe es vorerst keine näheren Auskünfte.

Nach Vorwürfen gegen zwei Mitarbeitende der evangelischen Nordkirche mit Bezug auf eine sexualisierte Foto-CD hatte die Nordkirche nach eigenen Angaben 2020 und 2023 Beratungsstäbe berufen. „Nach Abschluss des ersten Beratungsstabs wurde der Urheber der Fotodatensätze dauerhaft von der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen suspendiert. Der zweite Beratungsstab bestätigte diesen Entscheid und empfahl, auch den Mitarbeitenden der Kirchengemeinde Krummin-Karlshagen-Zinnowitz, der die Freizeit leitete, auf der die in Rede stehenden Fotos entstanden, dauerhaft von der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu suspendieren“, so die Nordkirche.

Im Zuge der Aufarbeitungsarbeit habe der zweite Beratungsstab weitere Meldungen von Betroffenen erhalten, informierte die Nordkirche. Diese beträfen einen Zeitraum von 20 Jahren. Der Beratungsstab habe diese Meldungen zusammengefasst und den Strafverfolgungsbehörden zur Prüfung übermittelt.