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Mögliche Kosten für 112-Anrufer: Sozialverband fordert klare Regelung

Der Sozialverband VdK in Nordrhein-Westfalen fordert mit Blick auf mögliche Kosten für Anrufer von Rettungsdiensten klare Regelungen und eine Übergangslösung vom Land. „Zögern aus Angst kann tödliche Folgen haben“, mahnte VdK-Präsident Horst Vöge am Mittwoch in Düsseldorf. Nicht nur in der Stadt Essen, auch in anderen Kommunen mit angespannter Haushaltslage wachse die Sorge, dass etwa Kosten für sogenannte „Fehlfahrten“ bald Betroffenen selbst auferlegt werden.

Innerhalb des Sozialverbands VdK habe es nach der Entscheidung des Rates der Stadt Essen unter den Mitgliedern einen Aufschrei gegeben, erklärte Vöge. „Vor allem ältere Menschen, chronisch Kranke oder sozial Benachteiligte zögern aus Angst vor der Rechnung, die 112 zu wählen – und riskieren damit, wertvolle Zeit zu verlieren.“ Das könne im schlimmsten Fall tödliche Folgen haben. Es dürfe keine Zweiklassen-Versorgung geben, „bei der finanziell besser Gestellte problemlos den Rettungswagen rufen, während Ärmere aus Geldmangel nicht zum Telefon greifen“.

Fakt sei aber auch, dass Fehlfahrten deutlich reduziert werden müssten, räumte Vöge ein. Dafür brauche es eine klare Definition. Erforderlich seien nun Übergangslösungen, damit die Kosten nicht zulasten der Versicherten gehen. Mittelfristig müsse eine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden.

In der vergangenen Woche hatte der Rat der Stadt Essen eine Kostenbeteiligung von Bürgern an Rettungsfahrten beschlossen. Bisher habe es bei der Kostenübernahme ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Vorgehen gegeben, erklärt die Stadt. Obwohl die Rechtslage unverändert sei, stellten die Krankenkassen nun erstmalig Kostenbestandteile „in erheblichem Umfang“ infrage, die zuvor einvernehmlich anerkannt worden seien.

Einsätze des Rettungsdienstes, bei denen kein Transport stattfindet, etwa weil aus medizinischer Sicht eine Versorgung vor Ort ausreicht, werden nicht mehr als Kosten von den Krankenkassen anerkannt, wie die Stadt zu sogenannten Fehlfahrten erläutert. Auch sonst könnten gesetzlich Versicherte in Essen künftig nicht mehr automatisch davon ausgehen, dass die Kosten für ihren Rettungstransport vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Die Kassen legten Festbeträge fest, darüber hinausgehende Kosten müssten dann von den Betroffenen getragen werden. Die Stadt Essen beziffert beispielhaft die Kosten für eine Rettungsfahrt auf schätzungsweise 267 Euro.