Von „Vaiana 2“ über „Mufasa“ bis hin zu „Der Spitzname“: Wer die Zeit zwischen den Jahren angesichts vieler neuer Filme für einen Kinobesuch mit Kindern nutzen möchte, sollte sich zuvor über die jeweilige Altersfreigabe informieren, sagt Michael Schmidt im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er ist der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der für die Freigaben zuständigen Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und betont, dass es sich bei den Altersbeschränkungen „nicht um Geschmacksurteile“ handle. „Wir achten bei der Prüfung auf den Jugendmedienschutz und fragen uns beispielsweise, ob der Film ein Kind über den Kinobesuch hinaus überfordern oder sogar ängstigen kann“, so Schmidt.
Zwar gibt es auch Filme, die ohne Altersbeschränkung laufen – also ab null Jahren freigegeben sind – sich aber trotzdem nicht an Kinder richten. „Ausschlaggebend ist, ob die Inhalte des Films für den Jugendschutz relevant sind“, so Schmidt. Ein Beispiel mit Blick auf das aktuelle Kinoprogramm ist die Komödie „Der Spitzname“. Die sei vor allem wegen ihrer Sprache ab sechs Jahren freigegeben. „Auf die jüngsten Zuschauerinnen und Zuschauer könnten die Wortgefechte und die verwendete Sprache irritierend wirken, aber 6-Jährige können die komödiantische Rahmung des Films durchaus erkennen“, erläutert Schmidt die für eine Freigabe wichtigen Faktoren.
Auch „Mufasa“, der neuste Film aus dem „König der Löwen“-Kosmos, ist ab sechs Jahren freigegeben. „Hier waren die Spannungs- und Bedrohungsmomente relevant“, so Schmidt. Diese könnten von Kindern ab sechs Jahren jedoch gut verarbeitet werden, weil der Film einem „kindgerechten Rhythmus aus Anspannung und Entspannung“ folge. Im Zentrum des Films stünden außerdem „mutige und starke Identifikationsfiguren, die Kindern auch in gruseligen Szenen Halt geben“.
Diese gibt es auch bei „Vaiana 2“, der ab null Jahren freigegeben und anders als „Mufasa“ nicht fotorealistisch, sondern „hell und freundlich“ animiert ist. Auch düstere Szenen werden schnell und positiv aufgelöst„, sagt Schmidt. Vor allem dieser Faktor sei für die niedrigste Freigabe entscheidend, weil Kleinkinder noch keinem Spannungsbogen über die gesamte Filmlänge folgen könnten. “Sie nehmen stattdessen alles stark episodisch wahr”, so Schmidt.
Das Musical „Wicked“ hingegen habe mit seiner Freigabe ab sechs Jahren wirkmächtige Spannungs- und einzelne Gruselmomente. „Bei Kindern in diesem Alter gehen wir davon aus, dass die ansonsten sehr märchenhafte Gestaltung und die positiven Leitfiguren als filmische Rahmung so funktionieren, dass keine negativen Wirkungen zu befürchten sind.“
Auf der Webseite der FSK gibt es zu jedem aktuellen Film und seiner Freigabe eine kurze Begründung, die etwa Eltern als Hilfestellung dienen kann. Ein Prüfausschuss, erläutert Schmidt, besteht bei Kinofilmen aus fünf Personen, die sich Filme gemeinsam anschauen und anschließend per Mehrheit über die Altersfreigabe abstimmen. Aber „Film ist keine Mathematik“, betont Schmidt.
Auch mit Blick auf den gesellschaftlichen Wandel befänden sich die Maßstäbe bei der FSK immer im Fluss. Doch auch angesichts früher ausgeprägter Medienkompetenz und der leichteren Verfügbarkeit von Medienangeboten für Kinder mahnt Schmidt, dass diese „weiterhin Zeit brauchen, um sich das Rüstwerkzeug dafür, einen Film verarbeiten zu können, anzueignen“.