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Missbrauchs-Betroffene fordern Nachbesserungen bei Entschädigungen

Das System für Anerkennungszahlungen muss nachgebessert werden, fordern von Missbrauch Betroffene. Mit einem Urteil aus dieser Woche sehen sie ihre Position bestätigt.

Die Diakonie hat Grundsatzregeln zum Umgang mit sexualisierter Gewalt beschlossen
Die Diakonie hat Grundsatzregeln zum Umgang mit sexualisierter Gewalt beschlossenImago / Imagebroker

Der Betroffenenbeirat bei der katholischen Deutschen Bischofskonferenz hat Nachbesserungen beim System der Anerkennungszahlungen gefordert. Das Urteil des Landgerichts Köln, mit dem einem Missbrauchsopfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt wurden, bestätige die Position des Beirats, heißt es in einer Mitteilung.

Nach Ansicht der Betroffenen ist das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids der Bischofskonferenz intransparent. Zudem kritisieren sie die Zahlungen als oftmals zu niedrig. Die Leistungen werden bislang von der Bischofskonferenz freiwillig an Missbrauchsbetroffene gezahlt, in der Regel sind es zwischen 1.000 und 50.000 Euro. Die Bischofskonferenz hatte nach dem Urteil erklärt, weiter an dem Verfahren festhalten zu wollen.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Betroffenenbeirat fordert die Bischöfe laut Mitteilung auf, die Gespräche zum Anerkennungssystem unmittelbar wieder aufzunehmen. Ziel müsse es sein, gemeinsam zu einer nachhaltigen und den Grundsätzen des nunmehr ergangenen Urteils gerecht werdenden Verbesserung des Anerkennungssystems zu kommen. Wegen des langjährigen sexuellen Missbrauchs durch einen katholischen Priester muss das Erzbistum Köln laut dem Urteil einem Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.