Die Bundesregierung will nach Angaben der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, mit einem neuen Gesetz unter anderem einen Anspruch auf Akteneinsicht für Betroffene von Missbrauch bei den Jugendämtern einführen. „Es geht um ein Recht, Prozesse anzustoßen, ein Recht auf Sichtbarmachen“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag).
Wenn der Bund für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe das Recht auf Akteneinsicht festlegt, hofft sie, dass auch die Länder nachziehen. Claus sieht darin eine „große Chance im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“.