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Missbrauch: Evangelische Kirche will Recht auf Aufarbeitung verankern

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will ein Recht auf Aufarbeitung für Betroffene sexualisierter Gewalt kirchenrechtlich verankern. Eine entsprechende Rechtsnorm soll dafür erarbeitet werden, wie aus einem Maßnahmenplan hervorgeht, der am Montag auf der Jahrestagung der EKD-Synode in Würzburg vorgestellt wurde. Des Weiteren soll eine zentrale Ombudsstelle geschaffen werden, die Betroffene bei Konflikten mit kirchlichen und diakonischen Stellen unterstützt.

Der zwölf Punkte umfassende Maßnahmenplan soll 38 Empfehlungen der sogenannten ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie umsetzen. Die Studie war im Januar von einem unabhängigen und interdisziplinären Forscherteam veröffentlicht worden. Es ist die erste bundesweite Studie dieser Art.

Die Forscher gehen darin von mindestens 1.259 Beschuldigten, darunter 511 Pfarrpersonen, und mindestens 2.225 Betroffenen für den Bereich der EKD und der Diakonie aus. Bei der Aufarbeitung und auch bei der Prävention attestierten die Forscher großen Nachholbedarf. Verantwortung sei externalisiert, Betroffene, die Aufarbeitung forderten, seien oft als „Nestbeschmutzer“ behandelt worden. Die Synode der EKD, die noch bis Mittwoch tagt, diskutiert erstmals öffentlich seit Januar über die Ergebnisse.

Der Maßnahmenplan wurde im sogenannten Beteiligungsforum sexualisierter Gewalt (BeFo) erarbeitet, in dem sowohl Betroffenenvertreter als auch Vertreter von EKD und Diakonie sitzen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen bis 2030 umgesetzt werden.

Nachgeholt werden soll auch eine systematische Personalaktenanalyse in den Landeskirchen. Für ForuM waren fast nur Disziplinarakten ausgewertet worden. Außerdem enthält der Plan den Vorschlag, die Führung von Personal- und Disziplinarakten für alle 20 Landeskirchen zu vereinheitlichen. Über die Beschlussvorlagen wird am Mittwoch abgestimmt.