Das Bistum Münster hat einer von sexualisierter Gewalt betroffenen Person eine Entschädigung von 300.000 Euro gezahlt. Das sei die bislang höchste Entschädigung, die im Bistum geleistet wurde, wie ein Sprecher des Bistums dem Evangelischer Pressedienst (epd) am Mittwoch sagte. Die Zahlung sei im Rahmen eines Verfahrens zur Anerkennung des Leids geleistet worden. Zuerst hatte der WDR über den Fall berichtet.
Erstmals war im vergangenen Jahr das Erzbistum Köln vom Landgericht Köln zu einer Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro verurteilt worden (AZ: 5 O 197/22). Geklagt hatte ein ehemaliger Messdiener, der von einem Priester in mehreren Hundert Fällen missbraucht worden war. Das als zuständige Institution und ehemaliger Arbeitgeber beklagte Erzbistum Köln hatte die Entscheidung auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in dieser Höhe akzeptiert. Der Kölner Fall war ungewöhnlich, da der beschuldigte Geistliche bereits tot war und die Taten aus juristischer Sicht eigentlich verjährt.
In dem Fall beim Bistum Münster hat es dem Sprecher zufolge kein Gerichtsverfahren oder eine außergerichtliche Einigung gegeben. Das Bistum Münster hatte für die Aufarbeitung von sexueller Gewalt im Jahr 2019 die Stelle eines Interventionsbeauftragten geschaffen.
Die betroffene Person im Bistum Münster soll laut Medienberichten als Kind extreme sexuelle Gewalt durch einen Priester erlebt haben und zuvor 50.000 Euro Entschädigung erhalten haben.