Das bayerische Justizministerium hat nach den Vorwürfen zu möglichen Übergriffen von Vollzugsbeamten gegenüber Häftlingen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen personelle Konsequenzen gezogen. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte am Donnerstag, es sei kommissarisch eine neue stellvertretende Anstaltsleitung eingesetzt worden. Zudem sei die JVA-Leiterin vorläufig vom Dienst freigestellt und die Leitung des Gefängnisses der kommissarischen Stellvertretung übertragen worden.
Das Ministerium stellte klar, dass die Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen „derzeit weder Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens“ sei, noch werde gegen sie ein Disziplinarverfahren geführt. Die Freistellung sei erfolgt, „um die Aufklärung des Sachverhalts zu erleichtern“. Im Justizministerium sei eine abteilungsübergreifende Taskforce eingesetzt worden, die die interne Aufarbeitung im Ministerium und in der JVA „mit Hochdruck“ voranbringe. Gegen alle Beschuldigten sei ein Betretungsverbot der JVA ausgesprochen worden.
Die „Augsburger Allgemeine“ hatte vergangenen Samstag zuerst über die Vorwürfe gegen JVA-Bedienstete wegen möglicher „Körperverletzung im Amt“ berichtet. Bereits am vergangenen Donnerstag hatte es in der JVA einen Polizeieinsatz gegeben. Es besteht der Anfangsverdacht, dass Gefangene möglicherweise nackt in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht wurden, ohne dass dafür besondere Voraussetzungen vorlagen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Zudem geht die Staatsanwaltschaft Vorwürfen nach, wonach es zu „tätlichen Übergriffen einzelner Beschäftigter auf einzelne Gefangene“ gekommen sein soll. Weiteren Medienberichten zufolge soll die stellvertretende Leiterin der JVA in die Übergriffe gegen Inhaftierte involviert oder informiert gewesen sein; ihre drei Anwälte bestreiten die Vorwürfe. Auch das Justizministerium soll bereits seit Längerem über die Vorwürfe gegen Vollzugsbeamte und die stellvertretende Anstaltsleitung informiert gewesen sein.
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung, betonte am Donnerstag das Justizministerium. Die JVA Augsburg-Gablingen wurde 2015 erbaut und hat rund 600 Haftplätze. Sie gilt als eine der modernsten Haftanstalten des Freistaats. (00/3271/01.11.2024)